FAQ
Rund um Verkauf, Bewertung, Steuern und besondere Lebenssituationen: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
Verkauf & Ablauf
Das Erstgespräch und die Einschätzung Ihrer Immobilie sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Eine Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfall an – also erst, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die genaue Höhe besprechen wir offen und transparent im Erstgespräch.
Das hängt von Lage, Zustand, Preis und Marktlage ab. Mit einem realistischen Angebotspreis, vollständigen Unterlagen und einer professionellen Vermarktung lässt sich die Vermarktungszeit deutlich verkürzen. Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen häufig einige Wochen bis wenige Monate.
Typischerweise: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung bzw. Baugenehmigung und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Keine Sorge: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und prüfen alles sorgfältig.
Mit einem Alleinauftrag konzentrieren wir uns voll auf Ihre Immobilie, steuern die Vermarktung gezielt und vermeiden widersprüchliche Angebote auf verschiedenen Portalen. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition und erhöht die Chance auf einen schnellen Verkauf zum bestmöglichen Preis.
Recht & Steuern
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder erbt, muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Nachrüstpflichten in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfüllen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sowie unter Umständen den Austausch sehr alter Heizkessel. Wir zeigen Käufern und Verkäufern frühzeitig, welche Maßnahmen relevant sein können, und vermitteln bei Bedarf Energieberater aus unserem Netzwerk.
Für Sanierungsaufwendungen an Baudenkmälern sieht das Einkommensteuerrecht erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vor – sowohl für Vermieter als auch (in geringerem Umfang) für Selbstnutzer. Voraussetzung ist in der Regel die Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde vor Beginn. Die konkrete Steuerwirkung klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – gerne stellen wir den Kontakt her.
Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. In allen anderen Fällen empfehlen wir eine Abstimmung mit einem Steuerberater vor dem Verkauf.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neu festgestellter Grundsteuerwerte berechnet. Baden-Württemberg nutzt dabei ein eigenes Modell, das sich vor allem am Bodenwert orientiert. Für viele Eigentümer haben sich die Beträge dadurch verändert. Beim Verkauf wird die Grundsteuer in der Regel ab dem Übergang von Nutzen und Lasten anteilig vom Käufer getragen.
Lebenssituationen
Zunächst muss geklärt sein, wer Eigentümer ist – meist über Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Wir unterstützen Sie mit einer neutralen Bewertung als fairer Grundlage, koordinieren die Kommunikation zwischen den Beteiligten und übernehmen die komplette Vermarktung.
Eine gemeinsame Immobilie ist bei einer Trennung oft der größte Streitpunkt. Ein freihändiger Verkauf erzielt in der Regel einen deutlich besseren Preis als eine Teilungsversteigerung. Als neutrale Vermittler ermitteln wir einen fairen Marktwert, kommunizieren sachlich mit beiden Parteien und sorgen für einen diskreten, zügigen Ablauf.
Ob das Haus zu groß geworden ist, der Garten zu viel Arbeit macht oder ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung ansteht: Wir begleiten Sie mit viel Zeit und Geduld, kümmern uns um alle Formalitäten und unterstützen auf Wunsch auch bei Umzug und Entrümpelung über unser Netzwerk. Auch Modelle wie Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch können eine Option sein – wir beraten Sie gerne.
Neuer Job, Familienzuwachs oder Auszug der Kinder – Lebenssituationen ändern sich. Wichtig ist eine gute zeitliche Planung, damit Verkauf und Neuanfang optimal ineinandergreifen. Wir stimmen Vermarktung, Notartermin und Übergabe auf Ihren Zeitplan ab und sind auch aus der Ferne jederzeit digital für Sie erreichbar.
Hinweis: Unsere Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gerne vermitteln wir Ihnen Experten aus unserem Netzwerk.
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